Corona

  • Coronaschutzverordnung ab 03.04.2022

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    Am Sonntag, den 03.04.2022, ist eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft getreten. Dadurch sind die Einschränkungen für den Sport generell aufgehoben. Es wird aber an die Eigenverantwortung im Umgang mit den Corona-Schutzmaßnahmen appelliert. Die CoronaSchVO gilt zunächst bis zum 30. April 2022. Die Dokumente findet Ihr ebenfalls auf unserer Homepage.

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  • Coronaschutzverordnung ab 04.03.2022

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    Ab den 04.03.2022 tritt eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft. Dadurch ergeben sich zahlreiche Lockerungen auch für den Sport. Unter anderem ist ab sofort die gemeinsame Sportausübung drinnen und draußen für Geimpfte, Genesene und Nicht-immunisierte Personen mit gültigem Negativtest möglich (3G). Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren können ohne Nachweis an Veranstaltungen und Angeboten teilnehmen.Die…

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  • Coronaschutzverordnung ab 09.02.2022

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    Die neue Corona-Schutzverordnung tritt am 09. Februar in Kraft. Kinder und Jugendliche sind nun bis zu einem Alter von einschließlich 17 Jahren grundsätzlich mit immunisierten Personen gleichzusetzen (§ 2, Absatz 8, Nr.1). Schülerinnen und Schüler- auch soweit sie bereits volljährig sind – gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen ab sofort als getestete Personen…

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  • Coronaschutzverordnung ab 16.01.2022

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    Es bleibt weiterhin dabei: Für die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) in Innenräumen in Sportstätten oder anderen Einrichtungen gilt weiter die 2 G Plus-Regel. Die zusätzliche Testpflicht entfällt aber für geboosterte Personen (Personen mit gültiger Drittimpfung). Der Personenkreis, der ohne zusätzliche Testpflicht an Sportveranstaltungen im Innenbereich teilnehmen kann, wird außerdem wie folgt erweitert: Teilnehmen können…

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  • Coronaschutzverordnung ab 13.01.2022

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    Die neue Corona-Schutzverordnung tritt am 13. Januar in Kraft und enthält unter anderem folgende Regelungen im Sinne des Vereinssports: ·          Keine Testnotwendigkeit für geboosterte Personen bei 2G+ ·          Bis zum 16. Geburtstag kein Immunisierungs- und Testnachweis bei 2G und 2G+ ·          Zulassung von Zuschauern auch bei überregionalen Sportveranstaltungen ·          Stehplatznutzung für Zuschauer möglich, wenn es…

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  • Coronaschutzverordnung ab 28.12.2021

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    … Zugangsbeschränkungen, Testpflicht: … Die folgenden Einrichtungen, Angebote und Tätigkeiten dürfen aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse über die in § 1 Absatz 3 genannten Faktoren vorbehaltlich der nachfolgenden Absätze nur noch von immunisierten Personen in Anspruch genommen, besucht oder als Teilnehmenden ausgeübt werden, die zusätzlich über einen negativen Testnachweis im Sinne von § 2 Absatz 8a…

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  • Coronaschutzverordnung ab 04.12.2021

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    Jugendliche Schülerinnen und Schüler bis zum 18. Geburtstag gelten als immunisiert. 2G-, Maskenpflicht- und Abstand-Regel gelten für alle wie gehabt. Weiterführende und genauere Angaben sind der Verordnung unter https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/211203_coronaschvo_ab_04.12.2021_lesefassung_mit_markierungen.pdf zu entnehmen. Die Verordnung ist gültig bis 21.Dezember 2021.

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  • Coronaschutzverordnung ab 24.11.2021

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    Auszug aus dem Informationsschreiben zur neuen Corona-SchutzverordnungNRW ab 24.11.2021. “…An die aktuelle Inzidenzstufe für NRW angepasst, gelten ab sofort folgende Zugangsbeschränkungen: Die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) auf und inSportstätten sowie außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum sowohl im Amateur-sport als auch Profisport ist nur noch für immunisierte Personen möglich. Das heißt, diesePersonen müssen entweder…

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  • Coronaschutzverordnung ab 01.10.2021

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    im Auftrag des Sportamtes der Stadt Köln leite ich folgende Informationen weiter: Für Sportgroßveranstaltungen gilt eine neue Regelung nach § 4, Absatz 4. Die neue Corona-Schutzverordnung ist seit dem 01.10.2021 in Kraft, sie gilt zunächst bis zum 29. Oktober 2021. Die Dokumente sowie alle weiteren Informationen sind auf folgender Homepage zu finden: https://www.ssbk.de/coronavirus.html

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  • Corona-Schutzverordnung ab 20.08.2021

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    Nach offizieller Mitteilung des Landes NRW ist der Sport in Hallen nur noch für die Teilnehmer/innen und Übungsleiter/innen erlaubt, die geimpft, genesen oder getestet sind. Genauere Angaben findet ihr auf der Homepage vom STADTSPORTBUND KÖLN E.V. Bitte zur Hallenstunde entsprechende Bescheinigungen mitbringen und eurer/m Übungsleiter/in vorlegen.

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