Die neue Corona-Schutzverordnung tritt am 09. Februar in Kraft. Kinder und Jugendliche sind nun bis zu einem Alter von einschließlich 17 Jahren grundsätzlich mit immunisierten Personen gleichzusetzen (§ 2, Absatz 8, Nr.1). Schülerinnen und Schüler- auch soweit sie bereits volljährig sind – gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen ab sofort als getestete Personen (§ 2, Absatz 8a). Beide Änderungen erleichtern das Prozedere bei den Zugangsbeschränkungen zu Sportveranstaltungen. Die CoronaSchVO gilt zunächst bis zum 09. März 2022. Weitere zusätzliche Infos gibt es hier: Homepage
Es bleibt auch weiterhin dabei: Für die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) in Innenräumen in Sportstätten oder anderen Einrichtungen gilt weiter die 2 G Plus-Regel.