Die neue Corona-Schutzverordnung tritt am 13. Januar in Kraft und enthält unter anderem folgende Regelungen im Sinne des Vereinssports:
· Keine Testnotwendigkeit für geboosterte Personen bei 2G+
· Bis zum 16. Geburtstag kein Immunisierungs- und Testnachweis bei 2G und 2G+
· Zulassung von Zuschauern auch bei überregionalen Sportveranstaltungen
· Stehplatznutzung für Zuschauer möglich, wenn es keine Sitzplätze gibt
· Beaufsichtigte Selbsttest (Vor-Ort-Test) in Sportvereinen durchgängig möglich
Die CoronaSchVO gilt zunächst bis zum 09. Februar 2022. Die Dokumente findet Ihr ebenfalls auf folgender Homepage.