Coronaschutzverordnung ab 13.01.2022

Die neue Corona-Schutzverordnung tritt am 13. Januar in Kraft und enthält unter anderem folgende Regelungen im Sinne des Vereinssports:

·          Keine Testnotwendigkeit für geboosterte Personen bei 2G+

·          Bis zum 16. Geburtstag kein Immunisierungs- und Testnachweis bei 2G und 2G+

·          Zulassung von Zuschauern auch bei überregionalen Sportveranstaltungen

·          Stehplatznutzung für Zuschauer möglich, wenn es keine Sitzplätze gibt

·          Beaufsichtigte Selbsttest (Vor-Ort-Test) in Sportvereinen durchgängig möglich

Die CoronaSchVO gilt zunächst bis zum 09. Februar 2022. Die Dokumente findet Ihr ebenfalls auf folgender Homepage.