Es bleibt weiterhin dabei: Für die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) in Innenräumen in Sportstätten oder anderen Einrichtungen gilt weiter die 2 G Plus-Regel.
Die zusätzliche Testpflicht entfällt aber für geboosterte Personen (Personen mit gültiger Drittimpfung). Der Personenkreis, der ohne zusätzliche Testpflicht an Sportveranstaltungen im Innenbereich teilnehmen kann, wird außerdem wie folgt erweitert:
Teilnehmen können
- geimpfte genesene Personen, also Personen, die eine mittels PCR-Test nachgewiesene Covid-19-Infektion hatten und davor oder danach mindestens eine Impfung erhalten haben
- Personen mit einer zweimaligen Impfung, bei denen die zweite Impfung mehr als 14 Tage aber weniger als 90 Tage zurückliegt (voller Impfschutz)
- Genesene Personen, bei denen der bestätigende PCR—Test mehr als 27 Tage aber weniger als 90 Tage zurückliegt. (@ 2, Absatz 9 sowie 5 4, Absatz 3).
Die Verordnung gilt zunächst bis zum 9. Februar 2022.