Coronaschutzverordnung ab 16.01.2022

Es bleibt weiterhin dabei: Für die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) in Innenräumen in Sportstätten oder anderen Einrichtungen gilt weiter die 2 G Plus-Regel.

Die zusätzliche Testpflicht entfällt aber für geboosterte Personen (Personen mit gültiger Drittimpfung). Der Personenkreis, der ohne zusätzliche Testpflicht an Sportveranstaltungen im Innenbereich teilnehmen kann, wird außerdem wie folgt erweitert:

Teilnehmen können

  1. geimpfte genesene Personen, also Personen, die eine mittels PCR-Test nachgewiesene Covid-19-Infektion hatten und davor oder danach mindestens eine Impfung erhalten haben
  2. Personen mit einer zweimaligen Impfung, bei denen die zweite Impfung mehr als 14 Tage aber weniger als 90 Tage zurückliegt (voller Impfschutz)
  3. Genesene Personen, bei denen der bestätigende PCR—Test mehr als 27 Tage aber weniger als 90 Tage zurückliegt. (@ 2, Absatz 9 sowie 5 4, Absatz 3).

Die Verordnung gilt zunächst bis zum 9. Februar 2022.