Coronaschutzverordnung ab 04.12.2021

Jugendliche Schülerinnen und Schüler bis zum 18. Geburtstag gelten als immunisiert.

2G-, Maskenpflicht- und Abstand-Regel gelten für alle wie gehabt. Weiterführende und genauere Angaben sind der Verordnung unter https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/211203_coronaschvo_ab_04.12.2021_lesefassung_mit_markierungen.pdf zu entnehmen.

Die Verordnung ist gültig bis 21.Dezember 2021.