Coronaschutzverordnung ab 04.03.2022

Ab den 04.03.2022 tritt eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft. Dadurch ergeben sich zahlreiche Lockerungen auch für den Sport. Unter anderem ist ab sofort die gemeinsame Sportausübung drinnen und draußen für Geimpfte, Genesene und Nicht-immunisierte Personen mit gültigem Negativtest möglich (3G). Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren können ohne Nachweis an Veranstaltungen und Angeboten teilnehmen.
Die CoronaSchVO gilt zunächst bis zum 19. März 2022. Die Dokumente findet Ihr ebenfalls hier.