Coronaschutzverordnung ab 01.10.2021

im Auftrag des Sportamtes der Stadt Köln leite ich folgende Informationen weiter:

Für Sportgroßveranstaltungen gilt eine neue Regelung nach § 4, Absatz 4. Die neue Corona-Schutzverordnung ist seit dem 01.10.2021 in Kraft, sie gilt zunächst bis zum 29. Oktober 2021.

Die Dokumente sowie alle weiteren Informationen sind auf folgender Homepage zu finden: https://www.ssbk.de/coronavirus.html