Coronaschutzverordnung

  • Corona-Schutzverordnung ab 16.12.2020

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    Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hat mit Wirkung vom 16. Dezember 2020 eine neue Fassung der Corona-Schutzverordnung veröffentlicht. Sie sieht wegen der weiter angespannten Corona-Infektionslage auch weiter Verschärfungen im Bereich des Sports vor. Bis mindestens zum 10. Januar 2021 ist der Freizeit- und Amateursport-betrieb auf und in allen öffentlichen und…

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  • Corona-Schutzverordnung ab 01.12.2020

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    Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hat heute mit Wirkung zum 1. Dezember 2020 eine neue Fassung der Corona-Schutzverordnung veröffentlicht. Diese gilt bis einschließlich zum 20. Dezember 2020. Danach bleibt für den Sport bei den bereits bekannten Einschränkungen.https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/201130_coronaschvo_vom_30.11.2020_lesefassung.pdf

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  • Corona-Schutzverordnung ab 30. Okt. 2020

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    Gem. §9 (1) der Coronaschutzverordnung sind ab Montag, den 02.11.2020 der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen bis zum 30. November 2020 unzulässig. Bitte die neue Coronaschutzverordnung einhalten! Hier der Link zu relevanten Dokumenten: https://www.ssbk.de/coronavirus.html

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  • Corona-Schutzverordnung ab 01. Okt. 2020

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    Bitte die neue Coronaschutzverordnung einhalten! Hier die Links zu relevanten Dokumenten: https://www.ssbk.de/fileadmin/bilder/PDF/Pdf_ab_08_2020/0110_Corona_SchutzVO.pdf https://www.ssbk.de/coronavirus.html

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  • Informationen für den Sportbetrieb ab 15. Juli 2020 (aktualisiert am 12.08.2020)

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    Die Möglichkeiten zum Sportbetrieb sind mit der aktualisierten Fassung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO, gültig ab 12.08.2020) durch die Landesregierung NRW nahezu gleich geblieben. Im Freien und in der Halle: Nicht kontaktfreier Sport (Training) ist im Freien mit bis zu 30 Personen zulässig. Beim Sport in der Halle gibt die Hallengröße (m2) die maximale Personenanzahl vor: 1…

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