Coronaschutzverordnung
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Corona-Schutzverordnung ab 16.12.2020
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hat mit Wirkung vom 16. Dezember 2020 eine neue Fassung der Corona-Schutzverordnung veröffentlicht. Sie sieht wegen der weiter angespannten Corona-Infektionslage auch weiter Verschärfungen im Bereich des Sports vor. Bis mindestens zum 10. Januar 2021 ist der Freizeit- und Amateursport-betrieb auf und in allen öffentlichen und…
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Corona-Schutzverordnung ab 01.12.2020
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hat heute mit Wirkung zum 1. Dezember 2020 eine neue Fassung der Corona-Schutzverordnung veröffentlicht. Diese gilt bis einschließlich zum 20. Dezember 2020. Danach bleibt für den Sport bei den bereits bekannten Einschränkungen.https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/201130_coronaschvo_vom_30.11.2020_lesefassung.pdf
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Corona-Schutzverordnung ab 30. Okt. 2020
Gem. §9 (1) der Coronaschutzverordnung sind ab Montag, den 02.11.2020 der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen bis zum 30. November 2020 unzulässig. Bitte die neue Coronaschutzverordnung einhalten! Hier der Link zu relevanten Dokumenten: https://www.ssbk.de/coronavirus.html
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Corona-Schutzverordnung ab 01. Okt. 2020
Bitte die neue Coronaschutzverordnung einhalten! Hier die Links zu relevanten Dokumenten: https://www.ssbk.de/fileadmin/bilder/PDF/Pdf_ab_08_2020/0110_Corona_SchutzVO.pdf https://www.ssbk.de/coronavirus.html
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Informationen für den Sportbetrieb ab 15. Juli 2020 (aktualisiert am 12.08.2020)
Die Möglichkeiten zum Sportbetrieb sind mit der aktualisierten Fassung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO, gültig ab 12.08.2020) durch die Landesregierung NRW nahezu gleich geblieben. Im Freien und in der Halle: Nicht kontaktfreier Sport (Training) ist im Freien mit bis zu 30 Personen zulässig. Beim Sport in der Halle gibt die Hallengröße (m2) die maximale Personenanzahl vor: 1…
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