Corona-Schutzverordnung ab 01.12.2020

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hat heute mit Wirkung zum 1. Dezember 2020 eine neue Fassung der Corona-Schutzverordnung veröffentlicht. Diese gilt bis einschließlich zum 20. Dezember 2020. Danach bleibt für den Sport bei den bereits bekannten Einschränkungen.
https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/201130_coronaschvo_vom_30.11.2020_lesefassung.pdf