Corona-Schutzverordnung ab 30. Okt. 2020

Gem. §9 (1) der Coronaschutzverordnung sind ab Montag, den 02.11.2020 der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen bis zum 30. November 2020 unzulässig.
Bitte die neue Coronaschutzverordnung einhalten!
Hier der Link zu relevanten Dokumenten:
https://www.ssbk.de/coronavirus.html