Wichtig
Informationen, die für die Mitglieder des Vereins die wichtig sind und beachtet werden sollten.
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Anmeldestopp für den Kinderkurs für 3-6-Jährige bis 09.08.2022
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Es ist für den Kinderkurs “Kinderturnen Minis (3 – 6 Jahre)” zzt. kein Platz mehr frei, deshalb gilt zunächst bis Dienstag, den 09. August 2022 ein Aufnahmestopp.
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Coronaschutzverordnung ab 03.04.2022
Am Sonntag, den 03.04.2022, ist eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft getreten. Dadurch sind die Einschränkungen für den Sport generell aufgehoben. Es wird aber an die Eigenverantwortung im Umgang mit den
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Anmeldestopp für den Kinderkurs für 3-6-Jährige bis 01.05.2022
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Es ist für den Kinderkurs “Kinderturnen Minis (3 – 6 Jahre)” zzt. kein Platz mehr frei, deshalb gilt zunächst bis Sonntag, den 01. Mai 2022 ein Aufnahmestopp.
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Coronaschutzverordnung ab 04.03.2022
Ab den 04.03.2022 tritt eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft. Dadurch ergeben sich zahlreiche Lockerungen auch für den Sport. Unter anderem ist ab sofort die gemeinsame Sportausübung drinnen und draußen für
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Unwetterwarnungen, heute sind alle städtischen Sporthallen und Freiluftanlagen geschlossen
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Die Stadt Köln hat soeben bekannt gegeben: “…bitte beachten Sie, dass aufgrund der Unwetterwarnungen heute alle städtischen Sporthallen und Freiluftanlagen geschlossen bleiben. Die Kurzfristigkeit bitte ich zu entschuldigen.”
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Coronaschutzverordnung ab 09.02.2022
Die neue Corona-Schutzverordnung tritt am 09. Februar in Kraft. Kinder und Jugendliche sind nun bis zu einem Alter von einschließlich 17 Jahren grundsätzlich mit immunisierten Personen gleichzusetzen (§ 2, Absatz
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Coronaschutzverordnung ab 16.01.2022
Es bleibt weiterhin dabei: Für die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) in Innenräumen in Sportstätten oder anderen Einrichtungen gilt weiter die 2 G Plus-Regel. Die zusätzliche Testpflicht entfällt aber für
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Coronaschutzverordnung ab 13.01.2022
Die neue Corona-Schutzverordnung tritt am 13. Januar in Kraft und enthält unter anderem folgende Regelungen im Sinne des Vereinssports: · Keine Testnotwendigkeit für geboosterte Personen bei 2G+ · Bis zum
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Coronaschutzverordnung ab 28.12.2021
… Zugangsbeschränkungen, Testpflicht: … Die folgenden Einrichtungen, Angebote und Tätigkeiten dürfen aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse über die in § 1 Absatz 3 genannten Faktoren vorbehaltlich der nachfolgenden Absätze nur noch
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Anmeldestopp für die Kinderkurse verlängert bis 09.01.2022
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Es sind für die Kinderkurse “Kinderturnen Minis (3 – 6 Jahre)” und “Kinderturnen Maxis (ab 7 Jahre)” zzt. keine Plätze mehr frei, deshalb gilt zunächst bis Sonntag, den 09. Januar 2022 ein
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