Wichtig

Informationen, die für die Mitglieder des Vereins die wichtig sind und beachtet werden sollten.

  • Unsere Kurse starten wieder ab dem 10.August 2022

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    Die Schulsommerferien enden in NRW am Dienstag, den 09.August 2022. Der erste “Schul- und Kurstag” ist grundsätzlich Mittwoch, der 10.08.2022. Wir freuen uns schon auf ein Wiedersehen…. Bitte beachtet, dass der Zugang von der Petersen Straße 7 aus zzt. nicht möglich ist, da dort gebaut wird. Bitte den Zugang über die Grundschule Diesterweg Straße 69…

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  • Anmeldestopp für den Kinderkurs für 3-6-Jährige bis 09.08.2022

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    Es ist für den Kinderkurs “Kinderturnen Minis (3 – 6 Jahre)” zzt. kein Platz mehr frei, deshalb gilt zunächst bis Dienstag, den 09. August 2022 ein Aufnahmestopp.

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  • Coronaschutzverordnung ab 03.04.2022

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    Am Sonntag, den 03.04.2022, ist eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft getreten. Dadurch sind die Einschränkungen für den Sport generell aufgehoben. Es wird aber an die Eigenverantwortung im Umgang mit den Corona-Schutzmaßnahmen appelliert. Die CoronaSchVO gilt zunächst bis zum 30. April 2022. Die Dokumente findet Ihr ebenfalls auf unserer Homepage.

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  • Anmeldestopp für den Kinderkurs für 3-6-Jährige bis 01.05.2022

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    Es ist für den Kinderkurs “Kinderturnen Minis (3 – 6 Jahre)” zzt. kein Platz mehr frei, deshalb gilt zunächst bis Sonntag, den 01. Mai 2022 ein Aufnahmestopp.

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  • Coronaschutzverordnung ab 04.03.2022

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    Ab den 04.03.2022 tritt eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft. Dadurch ergeben sich zahlreiche Lockerungen auch für den Sport. Unter anderem ist ab sofort die gemeinsame Sportausübung drinnen und draußen für Geimpfte, Genesene und Nicht-immunisierte Personen mit gültigem Negativtest möglich (3G). Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren können ohne Nachweis an Veranstaltungen und Angeboten teilnehmen.Die…

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  • Unwetterwarnungen, heute sind alle städtischen Sporthallen und Freiluftanlagen geschlossen

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    Die Stadt Köln hat soeben bekannt gegeben: “…bitte beachten Sie, dass aufgrund der Unwetterwarnungen heute alle städtischen Sporthallen und Freiluftanlagen geschlossen bleiben. Die Kurzfristigkeit bitte ich zu entschuldigen.”

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  • Coronaschutzverordnung ab 09.02.2022

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    Die neue Corona-Schutzverordnung tritt am 09. Februar in Kraft. Kinder und Jugendliche sind nun bis zu einem Alter von einschließlich 17 Jahren grundsätzlich mit immunisierten Personen gleichzusetzen (§ 2, Absatz 8, Nr.1). Schülerinnen und Schüler- auch soweit sie bereits volljährig sind – gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen ab sofort als getestete Personen…

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  • Coronaschutzverordnung ab 16.01.2022

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    Es bleibt weiterhin dabei: Für die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) in Innenräumen in Sportstätten oder anderen Einrichtungen gilt weiter die 2 G Plus-Regel. Die zusätzliche Testpflicht entfällt aber für geboosterte Personen (Personen mit gültiger Drittimpfung). Der Personenkreis, der ohne zusätzliche Testpflicht an Sportveranstaltungen im Innenbereich teilnehmen kann, wird außerdem wie folgt erweitert: Teilnehmen können…

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  • Coronaschutzverordnung ab 13.01.2022

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    Die neue Corona-Schutzverordnung tritt am 13. Januar in Kraft und enthält unter anderem folgende Regelungen im Sinne des Vereinssports: ·          Keine Testnotwendigkeit für geboosterte Personen bei 2G+ ·          Bis zum 16. Geburtstag kein Immunisierungs- und Testnachweis bei 2G und 2G+ ·          Zulassung von Zuschauern auch bei überregionalen Sportveranstaltungen ·          Stehplatznutzung für Zuschauer möglich, wenn es…

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  • Coronaschutzverordnung ab 28.12.2021

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    … Zugangsbeschränkungen, Testpflicht: … Die folgenden Einrichtungen, Angebote und Tätigkeiten dürfen aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse über die in § 1 Absatz 3 genannten Faktoren vorbehaltlich der nachfolgenden Absätze nur noch von immunisierten Personen in Anspruch genommen, besucht oder als Teilnehmenden ausgeübt werden, die zusätzlich über einen negativen Testnachweis im Sinne von § 2 Absatz 8a…

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