Öffnung der Sporthallen für uns

Nach offizieller Mitteilung des Landes NRW hat Köln einen stabilen 7-Tage-Inzidenzwert unter 35 erreicht (www.mags.nrw.de/inzidenzstufen). Damit gelten nun die Maßnahmen für die Inzidenzstufe 1 laut Corona-Schutzverordnung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW. Zugleich hat auch das Land NRW die Inzidenzstufe 1 erreicht. Damit kann nach § 14, Absatz 4, Nr.6 bei der Sportausübung der Negativtestnachweis entfallen.

Die Regelungen für die Inzidenzstufe 1 entnehmen Sie bitte der aktuellen Fassung der Corona-Schutzverordnung, insbesondere unter § 14, Absatz 4.

Weitere Informationen gibt es bei eurem Übungsleiter…