Corona-Schutzverordnung ab 22.02.2021

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hat mit Wirkung ab dem 22.02.2021 eine geänderte Fassung der Corona-Schutzverordnung veröffentlicht. Sie beinhaltet wegen der weiter anhaltenden Corona-Pandemie die bereits bekannten Einschränkungen für den Sport. Folgende Ausnahmen werden u.a. gewährt: “Ausgenommen von dem Verbot nach Satz 1 ist der Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht. Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die nach Satz 2 gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.” Der Lockdown ist zunächst bis zum 07.03.2021 verlängert.