Corona-Schutzverordnung ab 19.04.2021

Ab dem 19. April 2021 ist eine neue Fassung gültig…
Für die uns betreffende sportlichen Aktivitäten hat sich nichts geändert (bleibt weiterhin verboten). Die neue Fassung hat eine Gültigkeit bis zum Ende des 26.April 2021.

Die Dokumente sowie alle weiteren Informationen findet Ihr: https://www.ssbk.de/coronavirus.html