Corona-Schutzverordnung ab 14.02.2021

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hat mit Wirkung ab dem 14.02.2021 eine geänderte Fassung der Corona-Schutzverordnung veröffentlicht. Sie beinhaltet wegen der weiter anhaltenden Corona-Pandemie die bereits bekannten Einschränkungen für den Sport. Der Lockdown ist zunächst bis zum 21.02.2021 verlängert.