Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hat mit Wirkung zum 11.01.2021 eine neue Fassung der Corona-Schutzverordnung veröffentlicht. Diese ist bis zum 31.01.2021 gültig. Sie sieht wegen der weiter angespannten Corona-Infektionslage die bekannten Einschränkungen im Bereich des Sports vor.