• Coronaschutzverordnung ab 04.03.2022

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    Ab den 04.03.2022 tritt eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft. Dadurch ergeben sich zahlreiche Lockerungen auch für den Sport. Unter anderem ist ab sofort die gemeinsame Sportausübung drinnen und draußen für Geimpfte, Genesene und Nicht-immunisierte Personen mit gültigem Negativtest möglich (3G). Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren können ohne Nachweis an Veranstaltungen und Angeboten teilnehmen.Die…

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  • 26. März 10-15 Uhr Kölle Putzmunter in Brück, Motto: “Verröck op schickes Bröck?”

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    Der “Bürgergemeinschaft Köln-Brück e.V.” lädt ein… Alle Infos unter: Verröck op schickes Bröck und http://www.facebook.com/bgkbev Fragen an: info@bg-koeln-brueck.de

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  • Unwetterwarnungen, heute sind alle städtischen Sporthallen und Freiluftanlagen geschlossen

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    Die Stadt Köln hat soeben bekannt gegeben: “…bitte beachten Sie, dass aufgrund der Unwetterwarnungen heute alle städtischen Sporthallen und Freiluftanlagen geschlossen bleiben. Die Kurzfristigkeit bitte ich zu entschuldigen.”

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  • Coronaschutzverordnung ab 09.02.2022

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    Die neue Corona-Schutzverordnung tritt am 09. Februar in Kraft. Kinder und Jugendliche sind nun bis zu einem Alter von einschließlich 17 Jahren grundsätzlich mit immunisierten Personen gleichzusetzen (§ 2, Absatz 8, Nr.1). Schülerinnen und Schüler- auch soweit sie bereits volljährig sind – gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen ab sofort als getestete Personen…

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  • Coronaschutzverordnung ab 16.01.2022

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    Es bleibt weiterhin dabei: Für die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) in Innenräumen in Sportstätten oder anderen Einrichtungen gilt weiter die 2 G Plus-Regel. Die zusätzliche Testpflicht entfällt aber für geboosterte Personen (Personen mit gültiger Drittimpfung). Der Personenkreis, der ohne zusätzliche Testpflicht an Sportveranstaltungen im Innenbereich teilnehmen kann, wird außerdem wie folgt erweitert: Teilnehmen können…

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  • Coronaschutzverordnung ab 13.01.2022

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    Die neue Corona-Schutzverordnung tritt am 13. Januar in Kraft und enthält unter anderem folgende Regelungen im Sinne des Vereinssports: ·          Keine Testnotwendigkeit für geboosterte Personen bei 2G+ ·          Bis zum 16. Geburtstag kein Immunisierungs- und Testnachweis bei 2G und 2G+ ·          Zulassung von Zuschauern auch bei überregionalen Sportveranstaltungen ·          Stehplatznutzung für Zuschauer möglich, wenn es…

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  • Coronaschutzverordnung ab 28.12.2021

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    … Zugangsbeschränkungen, Testpflicht: … Die folgenden Einrichtungen, Angebote und Tätigkeiten dürfen aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse über die in § 1 Absatz 3 genannten Faktoren vorbehaltlich der nachfolgenden Absätze nur noch von immunisierten Personen in Anspruch genommen, besucht oder als Teilnehmenden ausgeübt werden, die zusätzlich über einen negativen Testnachweis im Sinne von § 2 Absatz 8a…

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  • Anmeldestopp für die Kinderkurse verlängert bis 09.01.2022

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    Es sind für die Kinderkurse “Kinderturnen Minis (3 – 6 Jahre)” und “Kinderturnen Maxis (ab 7 Jahre)” zzt. keine Plätze mehr frei, deshalb gilt zunächst bis Sonntag, den 09. Januar 2022 ein Aufnahmestopp.

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  • Parken auf Schulhöfen

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    Die Stadt Köln hat folgende Aufforderung gegeben: “…aus gegebenem Anlass möchte ich nochmal darauf hinweisen, dass das Parken auf Schulhöfen aus Gründen der Verkehrssicherheit sowie Haftungsgründen grundsätzlich nicht gestattet ist. Bitte informieren Sie Ihre Übungsleiter und Mitglieder entsprechend und achten auf entsprechende Umsetzung. …”

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  • Coronaschutzverordnung ab 04.12.2021

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    Jugendliche Schülerinnen und Schüler bis zum 18. Geburtstag gelten als immunisiert. 2G-, Maskenpflicht- und Abstand-Regel gelten für alle wie gehabt. Weiterführende und genauere Angaben sind der Verordnung unter https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/211203_coronaschvo_ab_04.12.2021_lesefassung_mit_markierungen.pdf zu entnehmen. Die Verordnung ist gültig bis 21.Dezember 2021.

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