Parken auf Schulhöfen

Die Stadt Köln hat folgende Aufforderung gegeben: “…aus gegebenem Anlass möchte ich nochmal darauf hinweisen, dass das Parken auf Schulhöfen aus Gründen der Verkehrssicherheit sowie Haftungsgründen grundsätzlich nicht gestattet ist.
Bitte informieren Sie Ihre Übungsleiter und Mitglieder entsprechend und achten auf entsprechende Umsetzung. …”