… Die Schulsporthallen, die teilweise auch von den Sportvereinen genutzt werden, sind derzeit in vielen Fällen für die stufenweise Wiederaufnahme des Schulbetriebs im Rahmen der Coronaschutz-Konzepte unabdingbar und stehen deshalb derzeit noch nicht für den Sport zur Verfügung. Die Stadt Köln wird deshalb nun prüfen, wo die Sporthallen durch die Schulen freigegeben werden können. Nach Klärung wird sie eine entsprechende Liste im städtischen Internet-Auftritt veröffentlichen und dann nach Möglichkeit Schritt für Schritt erweitern. In Schulsporthallen, die möglicherweise zur Vereinsnutzung freigegeben werden können, gilt die CoronaSchutzVO, insbesondere § 9, Absatz 2 – 4. Bereits jetzt muss ich darauf hinweisen, dass im Zuge der weiteren Öffnung des Schulbetriebes bereits wieder freigegebene einzelne Schulsporthallen möglicherweise wieder für die Vereinsnutzung gesperrt werden müssen. …